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FORMALITÄTEN & KOSTENÜBERNAHME
Ihre Krankenkasse muss den Transport grundsätzlich vorab schriftlich genehmigen. Eine Vorabgenehmigung ist nicht erforderlich, wenn Sie über einen Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung, Pflegegrad 4-5, oder über einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen ,,aG'' , ,,Bl'' , ,,H'' verfügen. Auf dem ärztlichen Transportschein (Verordnung einer Krankenbeförderung) eine Krankenhausbehandlung voll- oder teilstationär oder aber vor- bzw. nachstationär angegeben ist.
Hier finden Sie ein Muster für eine Verordnung einer Krankenbeförderung:
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